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ZUSTAND-& FUNKTIONSPRÜFUNG VON PRIVATEN & INDUSTRIELLEN ABWASSERKÄNALEN IN NRW

Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen 
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw regelt den Umgang mit Abwasserkanälen in NRW.

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 27. Februar 2013 beschlossen, dass innerhalb von Wasserschutzgebieten auch künftig Dichtheitsprüfungen/Funktionsprüfungen der privaten Abwasserkanäle durchgeführt werden müssen.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 01. Januar 1965 errichtet wurden, und bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgestellt sind, und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurden, bis spätestens zum 31. Dezember 2015 prüfen zu lassen. Alle anderen Abwasserleitungen sind erstmals bis spätestens 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen.

Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben. Unabhängig hiervon kann die Gemeinde von ihrer Satzungsermächtigung (§ 53 Absatz 1e Satz 1 Nummer 1 Landeswassergesetz) Gebrauch machen.

 

 

1. Visuelle Dichtheitsprüfung durch TV Inspektion
Nach der Reinigung erfolgt eine Sichtprüfung mit der Schiebe- oder Satellitenschwenkkopfkamera. Diese Kameras haben einen beweglichen Kopf, in dem 
sich ein äußerst lichtempfindliches Objekt befindet.

Mit dieser Technik kann man bis zu 50 Meter in einen Abzweig (Hausanschluss) einfahren. Diese Kamera wird von einem Operator der in einem Kamerawagen sitzt bedient.

Die gesamte Dokumentation der Kamerafahrt wird für den Kunden digital auf DVD aufgezeichnet und gespeichert.

2. Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft
Sollte die Abwasserleitung in einer Wasserschutzzone liegen, wird die Leitung zusätzlich mit Wasser oder Luft geprüft. Dazu wird in einem abgesperrten Bereich das Wasser beziehungsweise die Luft in den Kanal geleitet. 

Dann wird der Wasser- bzw. Luftverlust gemessen. 

Liegt der Verlust im Rahmen eines vorgeschriebenen Wertes, ist keine Sanierung notwendig und der Kunde erhält eine Dichtigkeitsbescheinigung. Sofern jedoch Sanierungsbedarf besteht können wir Ihnen je nach Schadstelle ein Sanierungsangebot in geschlossener Bauweise unterbreiten.

3. Nachweis

Die Funktionskontrolle darf nur von einem zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. 
Unabhängig davon, ob die Dichtheit visuell oder technisch festgestellt wurde oder eine Sanierung erforderlich war. Über die Maßnahmen, die an Ihrem Hausanschluss getroffen wurden, erhalten Sie einen Fachbetriebsnachweis der von den zuständigen Behörden anerkannt wird.